Rechtsanwalt Kayser ist ambitioniert für Sie auf dem Gebiet des Agrarrechts tätig, dessen praktische Relevanz ihm aufgrund seiner Herkunft sehr vertraut ist.
Im Agrarrecht berät und vertritt er Sie insbesondere in den Rechtsmaterien Hoferbfolge, Abfindung und Nachabfindung gemäß §§12, 13 Höfeordnung sowie in Pachtstreitigkeiten.
Rechtsanwalt Kayser ist Mitglied in der Deutschen Gesellschaft für Agrarrecht, Vereinigung für Agrarrecht und Umweltrecht e. V..