Rechtsanwalt Rudolf Kayser berät und vertritt Sie kompetent und umfassend im Arbeitsrecht, Steuerrecht, Mietrecht, Erbrecht und Agrarrecht, sowie Jagd- und Waffenrecht.
Rechtsanwalt Kayser vertritt Sie vor
Amts-, Land- und Oberlandesgerichten
Arbeits-, Landesarbeitsgerichten und Bundesarbeitsgericht
Finanzgerichten und Bundesfinanzhof.
Rechtsanwalt Kayser führt eine allgemein ausgerichtete Kanzlei mit dem Schwerpunkt auf dem Gebiet des Arbeitsrechts, insbesondere des Kündigungsschutzrechts und des Schwerbehindertenrechts, das im Rechtsleben von hoher Bedeutung ist.
Rechtsanwalt R. Kayser übernimmt Mandate sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber in allen arbeitsrechtlichen Fragen und Angelegenheiten.
Er berät orientiert allein an für Sie wirtschaftlich sinnvollen Lösungen.
Rechtsanwalt Kayser vertritt Sie bei außergerichtlichen Verhandlungen und vor Gericht.