Im Arbeitsrecht steht Ihnen Rechtsanwalt R. Kayser gerne und sehr engagiert mit seiner langjährigen Erfahrung und seinem Fachwissen zur Verfügung.
Er berät und vertritt Sie beim Abschluss eines Arbeitsvertrages, bei Problemen innerhalb bestehender Arbeitsverhältnisse (Abmahnung, Mobbing, Verstöße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz u.a.), auch hinsichtlich besonderer Arbeitsverhältnisse, wie z. B. Probearbeitsverhältnisse, befristete Arbeitsverhältnisse und Berufsausbildungsverhältnisse.
Er vertritt zudem Ihre Interessen bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf einvernehmlicher Basis oder in allen Fällen von Kündigungen, gerade auch im Hinblick auf das Ziel möglichst hoher Abfindungszahlungen.
Dabei ist sein Augenmerk immer gerichtet auf mögliche Auseinandersetzungen mit der Bundesagentur für Arbeit, gegen die er Sie auch vertritt, wegen der Höhe der Leistungen und der Bezugsdauer sowie der Anordnung des Ruhens bzw. einer Sperrzeit.
Auch die Durchsetzung von Lohnanspruch, Lohnfortzahlung im Krankheitsfalle, Lohn aus dem Gesichtspunkt des Annahmeverzuges, Urlaub, Urlaubsgeld und Urlaubsabgeltung, Gratifikationen und Tantiemen u. a. gehören zu seinem Fachbereich.